Die Jagdabgabe sorgt in Nordrhein-Westfalen seit Jahren für Ärger. Nun musste sich das Oberverwaltungsgericht in Münster mit dem Thema befassen. Klarheit gibt’s dennoch nicht.
Insgesamt 4 Jäger aus dem Rhein-Sieg-Kreis und Bonn hatten geklagt, weil Sie mit der Sonderabgabe nicht einverstanden waren, wie wdr.de berichtet. Im laufenden Prozess hatte der Rhein-Sieg-Kreis und die Stadt Bonn ihre Zahlungsaufforderungen gegen 3 Grünröcke bereits zurückgezogen. Zum Gerichtstermin am vergangenen Donnerstag stand also nur noch 1 Zahlungsaufforderung im Raum.
Und auch dieser Bescheid wurde noch vor einer Urteilsfällung durch die Behörde zurückgezogen. Somit müssen alle 4 ehemaligen Kläger die Jagdabgabe nicht zahlen. Klarheit gibt’s dennoch nicht. Denn mit dem fehlenden Urteil steht immer die Frage im Raum, ob die Jagdabgabe tatsächlich verfassungswidrig ist.
ml