Jäger in Mecklenburg-Vorpommern aufgepasst! Ab sofort sind Schalldämpfer für die Jagd an schalenwildtauglichen Langwaffen erlaubt.
Dies geht aus einem Erlass des Innenministeriums hervor, der heute an die nachgeordneten Waffenbehörden versendet wurde. Mit dem Erlass werden die Behörden angewiesen, Schalldämpfer an Langwaffen in schalenwildtauglichem Kaliber für Jäger zu genehmigen.
ml
Waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schalldämpfern für Jagd-Langwaffen.pdf