ANZEIGE

Gegenwind für Windkraft im Wald

1031


Die oberhessische Jägervereinigung sagt der Windkraft im Wald den Kampf an und sammelt für ihre neu verabschiedete Resolution Unterschriften.

 

Die Resolution umfasst 6 Punkte:
  1. Keine Genehmigung für neue Windkraftanlagen, bevor der tatsächliche Strombedarf ermittelt wurde und andererseits seriös geprüft ist, ob die vorhandene Windkraftkapazität nicht schon an die Grenzen des Bedarfs gestoßen ist.
  2. Keine Genehmigung für Windkraftanlagen generell, wenn keine nachvollziehbare Windprognose vorliegt, mit der die Wirtschaftlichkeit und eine ausreichende Stromversorgung sicher gestellt sind.
  3. Keine Erteilung von Genehmigungen für Windkraftanlagen in Waldgebieten, die nicht ausdrücklich vom Regierungspräsidium als Vorrangfläche nach technisch/wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgewiesen wurden.
  4. Keine Genehmigung von Windkraftanlagen in Waldgebieten, die zur Naherholung dienen (vor allem in der Nähe von Siedlungen).
  5. Keine Zerstörung des komplexen Lebens- und Erholungsraumes Wald durch den Bau von Windkraftanlagen.
  6. Keine Windkraftanlagen in der Nähe von Fernwechseln des Schalenwildes, insbesondere von Rotwild und Schwarzwild.
Verhindert werden soll das Abholzen des Waldes für Windkraftanlagen. Über den öffentlichen Druck wird auch über den Weg einer Klage nachgedacht. Allerdings ist hier der Landesjagdverband gefragt, denn nur dieser ist verbandsklageberechtigt. Zuvor hatten die mittelhessischen Gemeinden Grünberg und Laubach mit Erfolg gegen den Regionalplan des Regierungspräsidenten geklagt, denn die betroffenen Waldflächen waren dort nicht als Vorrangflächen ausgewiesen.
 
PM/Helmut Nickel
 


ANZEIGE
Aboangebot