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Hessen – Jagdverordnung auf dem Prüfstand

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Nach einer Klage der FDP wird die umstrittene Jagdverordnung am Mittwoch vom Staatsgerichtshof geprüft.

Insbesondere die Paragraphen 2 und 3 der Verordnung seien problematisch, so die FDP. „Die Bestimmungen sind ein verfassungswidriger Eingriff in das Jagd- und Jagdausübungsrecht, das durch die Eigentumsgarantie der Hessischen Verfassung geschützt ist – ein Eingriff in die Freiheit der Jäger“, so Wiebke Knell, jagdpolitische Sprecherin der FDP im Hessischen Landtag.
Durch die Jagdverordnung, die Anfang 2016 in Kraft getreten ist, wurden die Schonzeiten für viele Wildarten drastisch erhöht.

Die seit 2016 geltenden Schonzeiten für Waschbären und Füchse geraten nun auf den Prüfstand. Foto: Silvio Heidler

Unter anderem dürfen Waschbären zwischen dem 1. März und dem 31. Juli nicht bejagt werden. Füchse sind vom 1. März bis zum 14. August geschont. Das Staatsgericht soll sich am 13.11. nun im Rahmen eines Normenkontrollantrags der FDP zu einer mündlichen Verhandlung zusammenfinden. Mit einem Urteil ist vorerst nicht zu rechnen.

me

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