Am 5. Juni 2017 wurde im Hessischen Staatsanzeiger die „Sofortige Genehmigung für Schalldämpfer zur Jagdausübung“ veröffentlicht. Tatsächlich erreichten den Landesjagdverband Hessen (LJV) aber einige Beschwerden und Probleme bei der gewünschten Eintragung.
Der jagdpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Walter Arnold, hat nun beim Hessischen Innenministerium für eine Klarstellung gesorgt, wie der LJV mitteilt. Innenminister Peter Beuth habe aktuell schriftlich mitgeteilt, gegenüber den Waffenbehörden klarzustellen, dass 2 oder mehrere Schalldämpfer ohne weiteren Bedürfnisnachweis für Jagdlangwaffen im Interesse des Gesundheitsschutzes anerkannt werden sollen.
fh