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Hunde erschossen: Jäger verurteilt

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Das Amtsgericht Augsburg hat einen 53-jährigen Jäger aus Königsbrunn (Bayern) zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt, weil er in seinem Revier zwei Hunde erschossen hat.

Die Hündinnen sollen zuvor mindestens einen Hasen gewildert haben, als der Jäger „Leni“ und „Maja“ vor den Augen der Besitzerin tötete. Allerdings bestand aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt keine akute Wilderei-Gefahr mehr, weshalb sie einen Strafbefehl in Höhe von 3.300 Euro gegen den Grünrock erwirkte. Gegen diesen hatte der Jäger jetzt vor dem Amtsgericht Augsburg erfolglos geklagt.

(Foto: Pixabay)

Der Richter des Amtsgerichts, Roland Fink, teilte die Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass der Jäger die Hunde nicht hätte schießen dürfen. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 50 Euro verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre für ihn erst mal Hahn in Ruh. Hätte er den nur über 55 Tagessätze ausgestellten Strafbefehl akzeptiert, wäre ihm der Jagdschein geblieben.

fh

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