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In flagranti erwischt

1998


Sensationelle Aufnahmen soll eine Wildkamera in Kärnten (Österreich) gemacht haben: ein Oberkärntner Kommunalpolitiker beim Liebesspiel im Wald.

 

Während die Bevölkerung spekuliert, welcher ihrer Staatsmänner es gewesen sein könnte, löst der Fall eine Debatte zur Praxis der Waldüberwachung aus. So ist doch jede Videoüberwachung auf öffentlichem Grund, bei der Personen identifizieret werden können, melde- und kennzeichnungspflichtig. Solche Bilder dürfen nicht veröffentlicht werden. Von betroffenen Personen, die bloßgestellt werden, können Schadenersatzansprüche von bis zu 20.000 Euro eingefordert werden. Die Wildüberwachung ist legal. Doch werden Personen aufgezeichnet, kommen Datenschutz und Urheberrecht zu tragen.
 
Erst vor wenigen Monaten war ein Lavanttaler Politiker beim Sex im Wald abgelichtet worden – von einer Wildkamera.
as
 


 

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