Eine Jägerin hatte ebenso wie ihr Ehemann im Nationalpark Kalkalpen (Österreich) einen Luchs erschossen. Dafür wurden sie in getrennten Strafverfahren rechtskräftig verurteilt. Juristische Probleme gab es dann jedoch beim Schadensersatz. Straf- und Zivilgerichte verurteilten beide Täter für jeden Luchs 12.101 Euro Schadensersatz an den Nationalpark zu zahlen.
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In 2. Instanz wurden die Urteile mit der Begründung revidiert, dass es für Wildtiere keinen Schadensersatz geben könne. Der Oberste Gerichtshof Österreichs gab nun allerdings – zunächst nur im Fall der Jägerin – der Argumentation des Nationalparks Recht. „Da das Wiederansiedlungsprogramm des geschützten Luchses mit öffentlichen Geldern finanziert würde, sei auch Schadensersatz fällig.“ Nationalpark-Direktor Erich Mayrhoferh hält die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes für wegweisend für alle Artenschutzprojekte in Österreich.
dk