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Jagdgegner wegen Nazivergleich verurteilt

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Die „Bürgerinitiative Pro Fuchs e.V.“ wurde vom Amtsgericht Moers verurteilt: Mit einem Nazivergleich hatte der Anti-Jagd-Verein nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks überschritten, sondern sich auch strafbar gemacht.

Das teilen „Amian Rechtsanwälte“ auf ihrer Website mit. Demnach hatte die sogenannte Bürgerinitiative ein Unternehmen, das sich mit der Herstellung tierschutzkonformer Lebendfallen für die Fangjagd und das Wildmonitoring befasst, mit einem Text auf ihrer Facebook-Seite bedacht: „Das Gesetz lässt etliche Tierquälerei straffrei durchgehen. Auch die Sklaverei war mal gesetzeskonform; auch die Hexenverbrennungen waren mal gesetzeskonform; zur Nazizeit waren die Judenvernichtungen gesetzeskonform… NOCH FRAGEN?“

Richter Hammer
(Symbolbild: Pixabay/ succo)

Das Amtsgericht Moers fand in seinem Urteil vom 19.5.2021 (Az. 561 C 109/21) deutliche Worte und untersagte der “Bürgerinitiative Pro Fuchs e.V.”, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise von Ordnungshaft bis zu sechs Monaten die gewerbliche Tätigkeit der Firma mit Sklaverei, Hexenverbrennung oder Judenvernichtung zur Nazizeit in Verbindung zu bringen. Der gezogene Vergleich zwischen der Jagd auf Tiere mit Lebendfallen und der in der Vergangenheit ausgeübten Sklavenhaltung, Hexenverbrennung und der „Judenvernichtung“ stelle das Leid der gefangenen Tiere auf eine Stufe mit den Opfern dieser Taten.

Nach Ansicht der Rechtsanwälte zeigt das nicht berufungsfähige Urteil des Amtsgerichts Moers, dass Jägerinnen und Jäger sich über die Grenzen der Meinungsfreiheit hinausgehende Angriffe auf die rechtmäßige Ausübung der Jagd nicht gefallen lassen müssen und dagegen juristisch vorgehen sollten.

Die sogenannte Bürgerinitiative philosophiert auf Facebook nun darüber, ob die Richterin jagdfreundlich gesinnt sei, und sieht im Urteil einen „Verstoß gegen das Grundgesetz”. Gleichzeitig ruft der „gemeinnützige” und wahrscheinlich zur Ausstellung steuerlich abzugsfähiger Spendenbescheinigungen berechtigte Verein zu Spenden für die Verfahrenskosten auf, denn: „Natürlich kostet jede Klage Geld…“ 1.460 Euro waren am 24. Mai schon eingegangen.

Das umfassende Urteil finden Sie Hier.

rdb

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