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Jagdgesetz Brandenburg: Kompromisse und Schmerz für alle

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Aller guten Dinge sind drei: Im Ringen um ein neues Brandenburger Jagdgesetz scheint eine erfolgreiche Novellierung im nunmehr dritten Versuch möglich.

Neuer Anlauf zur Reform des Jagdgesetzes in Brandenburg (Symbolbild: kama71  /AdobeStock)

So gibt es Medienberichten zufolge innerhalb der rot-schwarz-grünen Koalition Einigkeit für einen Kompromissvorschlag von Umweltminister Axel Vogel (Bündnis 90/Die Grünen).

Eckpunkte des Entwurfs: die Mindestgröße für einen eigenen Jagdbezirk soll „nur“ auf 75 Hektar halbiert werden. Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass Waldeigentümer mit mindestens 10 Hektar einen eigenen Jagdbezirk gründen konnten. Und auch ein Rechtsanspruch auf einen sogenannten Waldbesitzer-Begehungsschein scheint vom Tisch. Änderungen sind unter anderem nach wie vor bei den Jagd- und Schonzeiten einzelner Schalenwildarten geplant. Der Schießnachweis wird kommen, wohl ohne Mindestergebnisse und die Pachtdauer für Jagdpächter soll auf neun Jahre begrenzt werden.

„Ich glaube, diesmal wird es etwas“, wird LJV-Präsident Dirk-Henner Wellershoff vom Tagesspiegel zitiert. Der Entwurf sei ein Kompromiss, der allen wehtue.

Der Landesjagdbeirat soll noch in dieser Woche über den vorläufigen Gesetzentwurf diskutieren. Eine Fassung geht dann ans Kabinett und das Parlament.

fh

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