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Jagdgesetznovelle MV: Backhaus schlägt Änderungen vor

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Im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat gestern die Erörterung der Anhörung zur Novelle des Landesjagdgesetzes stattgefunden.

(Foto: Photohunter /AdobeStock)

Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) hat den Regierungsfraktionen, SPD und Die Linke, im Zuge der Debatte Änderungen an dem Gesetzentwurf vorgeschlagen. Wie einer Mitteilung zu entnehmen ist, soll der Mindestabschuss bei Rot- und Damwild für die Altersklassen 0 und 1 beiderlei Geschlechts bestehen bleiben, und zwar ohne Deckel. Hingegen soll die Altersklasse 2 weiblich aus der Mindestabschuss-Regelung wieder herausfallen und zusammen mit den Altersklassen 2 bis 4 männlich in die bisherige Abschussplanung übergehen.

„Dieser Vorschlag soll dem Tierschutz – insbesondere dem Muttertierschutz – Rechnung tragen. Gleichzeitig schlage ich vor, dass der Paragraph 21 des Landesjagdgesetzes, der sich mit dem Mindestabschuss befasst, nach sechs Jahren evaluiert wird, um sicher festzustellen, wohin die Entwicklung führt“, so Backhaus. Des Weiteren habe er vorgeschlagen, die Mindestpachtdauer, dem Bundesjagdgesetz entsprechend, auf neun Jahre festzusetzen. Dies stelle auch ein Zeichen an die ortsansässigen und bodenständigen Jäger dar, die Planbarkeit und Verlässlichkeit im Gegenzug für ihr jagdliches und naturschützerisches Engagement erwarten können. Auch solle der Wolf ins Bundes-Jagdrecht aufgenommen, allerdings mit einer ganzjährigen Schonzeit versehen werden.

Um eine „Unwucht bei der Erhebung der Jagdabgabe zu beheben“, soll die Abgabe zukünftig auch von Jägern eingezogen werden, die zwar in MV eine Eigenjagd besitzen, ihren Wohnort aber außerhalb des Landes haben, so ein weiterer Vorschlag des Ministers.

Die Gesetzesnovelle soll noch vor Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April vom Landtag beschlossen werden und in Kraft treten.

PM/fh

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