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Jagdschein weg

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Weil er im Sommer 2011 beim nächtlichen Ansitz ein Pony mit einem Wildschwein verwechselt hatte, muss ein Jäger aus Bad Kreuznach vorläufig seinen Jagdschein abgeben, das entschied jetzt das Koblenzer Verwaltungsgericht.

 

Der Jäger war gegen den Einzug des Jagdscheines gerichtlich vorgegangen. Doch nun entschied der Richter: Wenn der Inhaber nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitze, sei der Jagdschein nach dem Bundesjagdgesetz einzuziehen. Und da der Weidmann selbst zugegeben hatte, das beschossene Stück nicht genau erkannt zu haben, trifft das zu. Der Jagdschein ist erst mal weg.
 
as
 


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