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Jagdwilderei im Deister

1956


Ein Forstwirt fand bereits Mitte März ein verbotenes Tellereisen in einer Suhle. Die Polizei Springe (Niedersachsen) warnt daher Spaziergänger im Deister vor dem Verlassen der Waldwege und fahndet nach den Tätern.

Peter Brade

Tellereisen
Das fängisch gestellte Tellereisen war mit einer Kette an einem Baum befestigt. Etwa 1.500 Meter weiter fanden die Beamten außerdem eine Kirrung, die nicht durch den Jagdpächter angelegt wurde. Hier wollten der oder die Täter vermutlich das Wild von einem selbstgezimmerten Schirm aus erlegen. Dieser war mit einem Tarnnetz verblendet.
 
Tellereisen sind gesetzlich laut Niedersächsischen Jagdgesetz (§ 24 (2)) verboten, da das Wild nicht unmittelbar getötet wird.
 
Das Polizeikomissariat Springe bittet die Bevölkerung um Mithilfe: Wer Angaben zu der offensichtlich umgerüsteten Falle machen kann oder etwas zu den Vorfällen beobachtete hat, sollte sich bei der Polizei in Springe melden:
 
Telefon: 05041 – 94290
 
 
 
 
 
-hei-
Peter Brade

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