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Sowohl der Beginn der Bock-Jagd als auch die bereits laufende Grillsaison lassen die Zugriffszahlen bei Wildgenuss NRW ansteigen.

In NRW gilt die Abgabe von kleinen Mengen Wildbret aus der Decke/Schwarte geschlagen oder ggf. zerwirkt, auch als Direktabgabe an Endverbraucher, wenn dies mithilfe eines Metzgers in dessen Räumen geschieht, die Vermarktung aber ausschließlich über den Jäger erfolgt (Foto: Markus Deutsch)

Die Handelsplattform des Landesjagdverbands NRW bietet Jägern die Möglichkeit, ihr Wildbret auch in Corona-Zeiten abzusetzen. Gleichzeitig finden Liebhaber von Wildbret vor Ort einen Marktplatz mit Qualitätsgarantie.

Was viele nicht wissen: „Jäger dürfen in Nordrhein-Westfalen die Hilfe eines Metzgers in Anspruch nehmen und danach die hygienisch einwandfreien Portionen direkt vermarkten“, so der LJV. Die eigentlich sogar europaweit einheitlichen Regelungen zur Fleischhygiene würden von einzelnen Behörden in Deutschland augenscheinlich sehr unterschiedlich ausgelegt. Das verunsichere aktuell Jäger, Metzger und Verbraucher gleichermaßen.

Für Nordrhein-Westfalen gelte seit Jahren: „Die Abgabe von kleinen Mengen Wildbret aus der Decke/Schwarte geschlagen, ggf. zerwirkt gilt auch als Direktabgabe an Endverbraucher, wenn dies mithilfe eines Metzgers in dessen Räumen geschieht, die Vermarktung aber ausschließlich über den Jäger erfolgt. Dies wird vom Umweltministerium NRW akzeptiert, da die Mithilfe eines Metzgers in seinen Räumen einen hohen Hygienestandard bei der Gewinnung von Wildfleisch gewährleistet.“

fh

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