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Kein 2-Klassen-Tierschutz!

1971


Mitte Juli traf sich der „Interdisziplinären Arbeitskreis zum zeitgemäßen Einsatz von Fallen“ in Berlin, um einheitliche Grundsätze für den Einsatz von Fallen aufzustellen.

 

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Das Fangen und Töten von Ratten und Mäusen bis hin zu Mardern durch Laien ist in vielen Bundesländern uneinheitlich oder gar nicht geregelt. (Foto: Baummarder, fotolia, Benno Hansen)
28 Wissenschaftler, Jäger und Schädlingsbekämpfer diskutierten in den Arbeitskreisen „Naturschutz, Artenschutz, Wissenschaft“, „Fallentechnik und -einsatz“, „Jagd und Sachkunde“ und „Tierschutz, Schädlingsbekämpfung“. Einig war man sich darüber, dass, die positive Wahrnehmung von Fallenjagd in der Öffentlichkeit gestärkt werden müsse. Ein geplantes Eckpunktepapier soll von möglichst vielen Interessensverbänden gemeinsam getragen werden und Mindeststandards vorgeben. Ein sogenannter „Fallen-TÜV“ werde wohl künftig auch vor dem Hintergrund internationaler Vorgaben notwendig werde.
 
DJV-Geschäftsführer Andreas Leppmann warnt vor einem 2-Klassen-Tierschutz im Bezug auf den Falleneinsatz: „Das Fangen und Töten von Ratten und Mäusen bis hin zu Mardern und Waschbären durch Laien ist in vielen Bundesländern uneinheitlich oder gar nicht geregelt.“
 
 


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