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Kein Verpackungsgesetz für Hobby-Jäger

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Muss ich, oder muss ich nicht? Viele Jäger wissen nicht, ob sie ab dem kommenden Jahr die neuen Verpackungsvorschriften beachten müssen oder nicht.

Kein Verpackungsgesetz für Hobby-Jäger (Foto: Markus Lück)

Aber die meisten Grünröcke dürften wohl aufatmen. Denn wer nur geringe Mengen Wildbret in den Verkehr bringt und nicht „gewerbsmäßig“ handelt, ist von den Regelungen des neuen Verpackungsgesetzes nicht betroffen.

„Wer seine selbstständige Tätigkeit (Jagd) durch Gewerbeanzeige angezeigt hat, anzeigen müsste oder wer im Sinne des Einkommenssteuerrechts Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Land- und Forstwirtschaft erzielt, handelt in jedem Fall gewerbsmäßig im Sinne des Verpackungsgesetzes. Auch wer Verluste aus seiner Tätigkeit steuerlich geltend macht, handelt gewerbsmäßig“, lautet die Klarstellung der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister auf Anfrage von MdB Hans-Jürgen Thies, der selbst Jäger und Vizepräsident des Landesjagverbandes NRW ist.

Damit seien die allermeisten Jäger wohl raus. „Lediglich Jäger, die die Jagd gewerblich ausüben, fallen unter die Regelungen des neuen Verpackungsgesetzes“, so der im Ernährungs- und Landwirtschaftsausschuss tätige Bundestagsabgeordnete.

fh

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