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Keine Schonzeit mehr für Waschbären

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Ab 1. August dürfen die Kleinbären in Hessen wieder bejagt werden – Hausbesitzer und der Artenschutz können aufatmen, so der Landesjagdverband Hessen in einer Pressemitteilung.

In Hessen lag die Jahresstrecke 2017/2018 bei mehr als 28.000 Waschbären (Foto: Shutterstock)

Der LJV fordert ein Umdenken von der Landespolitik und erwartet von den Parteien eine klare Position vor den Landtagswahlen im Oktober. Die Zahlen sind eindeutig und zeigen die rasche Verbreitung der Kleinbären in ganz Deutschland. Hier steht insbesondere Hessen in der Pflicht, die EU-Verordnung umzusetzen. Jedoch wird durch den kürzlich veröffentlichten Managementplan die Aufhebung von Schonzeiten als regionale Artenschutzmaßnahme deutlich erschwert: Denn künftig müssen Artenschutzprojekte zur Populationskontrolle wie in der Wetterau oder der Rhön durch ein aufwendiges Monitoring verpflichtend begleitet und evaluiert werden.

Auch ein weiterer Punkt des Managementplans erregt die Gemüter und ist eine Kapitulation vor dem Waschbären: Der Plan sieht vor, dass auf das Anbringen handelsüblicher Nistkästen für Vögel und Fledermäuse in Gebieten zu verzichten ist, in denen solche Kästen regelmäßig von Waschbären ausgenommen werden.

„Es kann nicht sein, dass Bemühungen von Artenschützern und Vogelfreunden unterbleiben müssen, nur weil sich der Waschbär während der Frühjahrs- und Sommermonate weiter ungehindert ausbreiten kann“, so Ellenberger weiter.

Viele Jägerinnen und Jäger werden auch von geschädigten Haus- und Grundstücksbesitzern um Hilfe gebeten, wenn sich ein Waschbär im Dachboden eingenistet hat oder eine stinkende Waschbär-Latrine (Toilette) auf dem Dachboden für Unmut sorgt. „Der Waschbär breitet sich aus Hotspot-Regionen wie Kassel in ganz Deutschland und auch über die Bundesgrenzen hinaus aus. Dennoch kann er in Hessen vom 1. März bis zum 31. Juli nicht bejagt werden. Aber gerade in dieser Zeit sind die Kleinbären besonders aktiv, plündern Gelege von bodenbrütenden Arten wie dem Rebhuhn, erbeuten den Nachwuchs von Feldhamstern, Kaninchen und Hasen oder besetzen die Horste von Uhu und dem Schwarzstorch.

„Da der Waschbär dem Jagdrecht unterliegt, sind Jäger kompetente Ansprechpartner, wenn es um die Reduzierung von Wildbeständen in der Fläche geht“, so Ellenberger. Dies bestätige auch ein Beschluss des Bundestages vom 30.06.2017. Demnach sollen Revierinhaber die ersten Ansprechpartner für die Umsetzung dieser öffentlichen Aufgabe sein.

„Eine Bejagung von Jungwaschbären muss unter Beachtung des Elterntierschutzes wieder ganzjährig möglich sein“, so Ellenberger.

Der Landesjagdverband hat das Internetportal www.waschbaerschaeden.de eingerichtet, worüber jeder Bürger Schäden, die durch Waschbären verursacht wurden, melden kann. Aus den anonymisierten Schadensfällen werden Statistiken erstellt. Diese sollen den politischen Entscheidungsträgern vorgelegt werden.

PM LJV

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