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Kurioser Waffentransport bringt Jäger vor Gericht

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Das Landratsamt sah einen groben Verstoß gegen das Waffenrecht. (Symbolbild: RioPatuca Images – stock.adobe.com)

Nonkonformer Transport bei Waffenfund während der Arbeitszeit.

Aufgrund eines illegalen Waffentransports im Jahr 2020 musste sich ein 46-jähriger Jäger aus dem Landkreis Regensburg vergangenen Dienstag vorm Bayerischen Verwaltungsgericht verantworten. Dabei ging es bei dem Vorfall nichtmal um dem Transport der eigenen Jagdwaffen des Täters, der außerdem eine Jagdschule betreibt und mehrere Waffenbesitzkarten sowie den EU-Feuerwaffenpass vorzuweisen hat.

Seine Tätigkeit in einem Bauunternehmen wurde ihm zum Verhängnis. Bei Abrissarbeiten mit Zeitdruck stieß man nachmittags in einer Wand auf ein Arsenal aus 5 Langwaffen und 2 Pistolen. „Nicht groß überlegt“ habe der Angeklagte als sein Vorgesetzter ihn anwies den Waffentransport zur Polizei aus Zeitgründen selbst in die Hand zu nehmen, räumte er nun vor Gericht ein. Problematisch hierbei war der Zustand der Waffen, da diese ohne abschließbare Futterale oder Koffer nur in Tücher eingewickelt waren. Belastend kommt hinzu, dass die Munition beiliegend war und die Pistolen nicht entladen wurden, da diese wegen ihres Alters klemmten. Somit sind die Waffen beim Transport im Auto als einsatz- und zugriffsbereit anzusehen, was im Sinne des Waffenrechts einem groben Verstoß gleich kommt.

Auch wenn die Strafanzeige kurze Zeit später wegen Fahrlässigkeit und geringfügiger Schuld eingestellt wurde, gab es ein böses Erwachen als im nächsten Jahr das Landratsamt die Verlängerung des Jagdscheins abrupt verweigerte. Des weiteren wurden auch die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Mannes zurück gezogen und er wurde aufgefordert seine Waffen abzugeben. Ihm fehle es aufgrund seines Verstoßes an erforderlicher Zuverlässigkeit, so die Begründung. Nachdem der Mann vor Gericht nun auf einen „atypischen Fall“ plädierte und auch ein Kollege die zeitliche Dringlichkeit bezeugte einigte sich die 4. Kammer am Verwaltungsgericht Regensburg nun auf eine milde Betrachtung. Der Bescheid zum Entzug der Waffenbesitzkarten wurde aufgehoben, über die Verlängerung des Jagdscheines wird in Kürze neu entschieden.

tjs

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