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PETA scheitert gegen Dachsjäger

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PETA zweifelt an Gründen für die Dachsjagd. (Symbolbild: ondrejprosicky – stock.adobe.com)

Klage gegen Jagdausübungsberechtigte. Angeblich kein Tötungsgrund.

Im Landkreis Traunstein im Süden Bayerns sind Jäger wegen verstärkter Dachsbejagung von der Tierrechtsorganisation PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) angezeigt worden. Die Strafanzeige wies die Staatsanwaltschaft Traunstein nun Ende Juli ab und verneinte die Aufnahme von Ermittlungen. Geklagt wurde gegen private Jäger des Landkreises die im Zeitraum von 2019 bis 2021 mehr als 500 Dachse erlegen konnten. Dabei beruft sich der Anzeigensteller auf Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes, der immer einen vernünftigen Grund der Tötung eines Tieres voraussetzt. Dachse würden in Deutschland heutzutage nur noch aus „Tradition und Jagdlust“ gejagt werden. Die Äußerungen der Jäger dass das Wild Bodenschäden durch große Bauten anrichte, wertet die PETA als „Schutzbehauptung“, so der Fachreferent Peter Höffken.

Die Strafverfolgung begründet ihre Entscheidung mit dem Mangel an vorliegenden, fallbezogenen Anhaltspunkten für rechtswidrige Tötungen, um wie gefordert jeweils den „vernünftigen Grund“ überprüfen zu können. PETA hat bereits Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München eingelegt und erneut die Aufnahme von Ermittlungen beantragt.

tjs

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