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Kurzwaffen – Klein und nützlich

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Eine Fangschußwaffe soll handlich, leicht, bediensicher und wirksam sein. Ob Revolver, Pistole oder beides, entscheidet jeder für sich. Die Führung von Kurzwaffen erfordert besondere Sorgfalt.

Von Hans Joachim Steinbach

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Die Aufbewahrung von Kurzwaffen im verschlossenen Pkw ist keinesfalls zulässig.

1. Welchen generellen Unterschied gibt der Gesetzgeber für den Erwerb von Lang- und Kurzwaffen vor?

Der Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines, Tagesjagdscheines oder Jugendjagdscheines kann jederzeit unter dessen Vorlage Langwaffen (ausgenommen Selbstladewaffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann) zur jagdlichen Nutzung in unbegrenzter Anzahl erwerben und muß diese innerhalb eines Monats in eine entsprechende Waffenbesitzkarte (WBK) eintragen lassen.

Zum Erwerb von Kurzwaffen berechtigt den Jäger aber nur der Jahresjagdschein. Beim Erwerb von Kurzwaffen ist zunächst ein Voreintrag in die WBK über Waffenart und Kaliber bei der Behörde erforderlich. Nach dem Erwerb ist die Waffe binnen zwei Wochen in die WBK einzutragen. Während der Jäger mit dem Jagdschein alle Arten von Munition für Langwaffen erwerben kann, kann er für Kurzwaffen nur Munition für die in der WBK mit Munitionserwerbserlaubnis eingetragenen Kurzwaffen erwerben.

2. Welche gravierenden Unterschiede gibt es zwischen Revolver und Pistole?

Der Revolver ist einfacher konstruiert und entsprechend zu handhaben. Die Trommel ist zugleich Magazin und Patronenlager. Ist die Trommel geladen, ist im Prinzip der Revolver feuerbereit. Beim »single action« wird dazu der Hahn gespannt, beim »double action« kann der Hahn auch über den Abzug gespannt werden.

Die Pistole enthält ein Magazin für die Munition. Die erste Patrone aus dem Magazin wird durch das Zurückziehen des Schlittens dem Patronenlager zugeführt. Die so geladene Pistole muß gesichert werden. Nach dem ersten Schuß werden die weiteren Patronen automatisch aus dem Magazin dem Patronenlager zugeführt. Die Pistole ist meist bequemer zu tragen, leichter und handlicher, aber aufwendiger in Pflege und Wartung.

3. Wann darf eine Kurzwaffe jagdlich geführt werden?

Das Schießen auf Wild mit Kurzwaffen ist außer als Fangschuß (mit einer Waffe mit einer Mündungsenergie von mindestens 200 joule) und bei der Fang- und Baujagd verboten. Bei besonders schwierigen Nachsuchen in dichtem Wald, im Mais- oder Rapsschlag kann eine Kurzwaffe unter Umständen besser eingesetzt werden als eine Langwaffe. Das entscheidet jeder Hundeführer für sich.

Bei Unfallwild kann der Fangschuß aus nächster Nähe mit einer Kurzwaffe abgegeben werden. Auch bei der Fangjagd auf in Fallen lebend gefangenes Raubwild macht eine kleinkalibrige Kurzwaffe Sinn.

4. Wie müssen Kurzwaffen und Munition verwahrt oder aufbewahrt werden?

Generell müssen alle Schußwaffen und Munition sicher verwahrt werden. Die Inhaber müssen dafür sorgen, daß diese nicht abhanden kommen oder in die Hände Unbefugter gelangen können. Kurzwaffen müssen stets gesondert eingeschlossen werden und durch Panzerschrank oder Sicherheitsschloß vor Zugriff geschützt werden. Nur der Berechtigte selbst darf einen Schlüssel dazu haben, nicht die Familienmitglieder. Waffen und Munition sind getrennt aufzubewahren. Die Aufbewahrung in einem verschlossenen Pkw ist keinesfalls sicher. Der Verlust einer Waffe ist binnen einer Woche der zuständigen Behörde anzuzeigen.Foto: Hans Joachim Steinbach

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