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Luchs-Prozess: Entscheidung vertagt!

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Am Landgericht Regensburg wurde gestern der Berufungsprozess wegen Luchswilderei fortgeführt. Ein Urteil wurde aber noch nicht gefällt.

Während die Verteidigung einen Freispruch für den 54-jährigen Jäger fordert, hält die Staatsanwaltschaft das bisherige Strafmaß für zu gering.

Die Beweisaufnahme wurde fortgesetzt und weitere Zeugen angehört, darunter ein Sachverständiger, der als Luchsforscher im Nationalpark Bayerischer Wald arbeitet. Er erläuterte vor Gericht, dass eine Lebendfalle durchaus dazu geeignet sei, einen Luchs zu fangen. So seien in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Luchse zu Forschungszwecken mit Lebendfallen gefangen worden. Allerdings nicht mit Fallen aus Stahl, sondern aus Holz.

Das Berufungsverfahren wegen Luchswilderei wurde auf den 6. März vertagt (Foto: Armin Weigel/dpa)

Weitere Zeugen, unter anderem Polizeibeamte und Menschen aus dem persönlichen Umfeld des Jägers aus Lohberg, wurden angehört.

Was bislang aufhorchen ließ:

  • Einer der Hauptbelastungszeugen soll von der Naturschutzorganisation WWF eine Geldprämie für seine Zeugenaussage bekommen haben. Wie wildundhund.de berichtet, soll der Mann 5.000 Euro nach der Anklageerhebung gegen den Jäger und weitere 20.000 Euro nach dessen Verurteilung, also insgesamt 25.000 Euro erhalten haben.
  • Diverse Zeugenaussagen entlasteten den Jäger. Vorwürfe gegen den Angeklagten werden inzwischen dem bereits verstorbenen Vater zugeordnet.

Ursprünglich waren für den Prozess zwei Verhandlungstage vorgesehen. Da die Beweisaufnahme am Ende des zweiten Verhandlungstages aber noch nicht abgeschlossen werden konnte, kommt es zu einem weiteren Termin am 6. März. Dann werden die Plädoyers gehalten und auch mit einem Urteilsspruch kann gerechnet werden.

fh

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