Die Anforderungen an die Haltung und die Zucht von Hunden werden verschärft. Das gab das Bundeslandwirtschaftsministerium bekannt.
Dabei geht es insbesondere um eine ausreichende Sozialisierung der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize. Im Einzelnen darf in der gewerbsmäßigen Hundezucht eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen. Eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen wird vorgegeben. Dies gilt sowohl für das gewerbsmäßige als auch für das private Züchten von Hunden. Die Anbindehaltung von Hunden wird grundsätzlich verboten.
Foto: AdobeStock/Erich Kranz
Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, wird ein Ausstellungsverbot erlassen. Das ist dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern umfasst alle Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen. Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.
Das parlamentarische Verfahren zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung ist bereits abgeschlossen. Die Verordnung wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres in Kraft treten.
rdb