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Mit Sondergenehmigung auf Gänse

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Am Westufer des Plauer Sees in Mecklenburg-Vorpommern geht es auf Graugänsejagd: Die Oberste Jagdbehörde erteilte die Ausnahme vom Bejagungsverbot.

 

JürgenWeber
Graugänse (Foto: Jürgen Weber)
Begründet wird diese Sonderregelung damit, dass jedes Jahr Tausende Graugänse von Frühjahr bis Herbst immense Fraßschäden am Schilfgürtel verursachen. Die Population der Langhälse nimmt stetig zu, die Schilffläche beständig ab. Nun hat die Oberste Jagdbehörde auf zahlreiche Anträge der Jäger reagiert und die Graugans am Westufer des Plauer Sees (Leistener Lanke bis Villa Vita) und im 400-Meter-Abstand vom Ufer bis zum 15. Januar 2017 zum Abschuss freigegeben. Die Ausnahme vom Jagdverbot trat bereits in Kraft.
 
3 Jagdpacht-Gemeinschaften werden nun die Graugänse vergrämen und bejagen – in der Hoffnung, dass sich der Schilfgürtel, der zahlreichen Vogel-, Amphibien- und Fischarten als Lebensraum dient, erholt.
 
as
 


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