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MV: Förderung von Kühltechnik

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Laut einer Pressemeldung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt können sich Jäger in Mecklenburg-Vorpommern (MV) die Anschaffung von Kühltechnik fördern lassen.

Es gelten folgende Bedingungen:

  • Der Antrag kann bis zum 1. Oktober jeden Jahres bei der obersten Jagdbehörde eingereicht werden
  • Jeder Jagdausübungsberechtigte kann nur einen Antrag stellen
  • Die Förderhöhe beträgt 30 % der Netto-Ausgaben
  • Reviere bis zu einer Größe von 150 Hektar werden mit maximal 375 Euro gefördert
  • Reviere bis zu einer Größe von 500 Hektar mit maximal 750 Euro
  • Reviere mit mehr als 500 Hektar mit maximal 1.200 Euro.
Kühlkammer
Foto: Arnd Bünting

Die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums abrufbar: www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/

PM MLU/ jb

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