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MV: Jäger dürfen wieder einreisen

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Wie das Landwirtschaftsministerium gestern mitteilte, dürfen Jagdausübungsberechtigte, die keinen ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben aber über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern verfügen, ab dem 1. Mai wieder auf Jagd gehen.

Gleiches gilt für Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern.

Erlaubt ist allerdings nur die Einzeljagd oder Ansitze zu zweit mit Mitgliedern des eigenen Haushaltes. Jagdgästen bleibt die Einreise nach wie vor verboten.

fh

Nach der neuen Jagdzeitenverordnung sind Reh-, Rot- und Damwild seit dem 16. April offen (Foto: Dr. Karl-Heinz Betz)
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