Wie das Landwirtschaftsministerium gestern mitteilte, dürfen Jagdausübungsberechtigte, die keinen ersten Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben aber über das Jagdausübungsrecht in einem Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern verfügen, ab dem 1. Mai wieder auf Jagd gehen.
Gleiches gilt für Inhaber einer entgeltlichen Jahresjagderlaubnis für einen Jagdbezirk in Mecklenburg-Vorpommern.
Erlaubt ist allerdings nur die Einzeljagd oder Ansitze zu zweit mit Mitgliedern des eigenen Haushaltes. Jagdgästen bleibt die Einreise nach wie vor verboten.
fh