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Nationales Waffenregister ab 2013

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Ab 1. Januar 2013 wird das nationale Waffenregister in Betrieb gehen. Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich (CSU) erklärte am 19. November auf der Bundespressekonferenz in Berlin, dass er sich dadurch einen „erheblichen Sicherheitsgewinn“ verspreche.

 

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Schätzungsweise gibt es 6 Millionen legale Waffen in Deutschland. (Foto: Angela Stutz)
Das Register fasst Daten der 551 lokalen Waffenbehörden, die bisher untereinander nicht vernetz waren. So können zukünftig deutsche Sicherheits- und Waffenbehörden einen einheitlichen und stets aktuellen Datenbestand nutzen. Das Bundeskriminalamts (BKA) sieht darin gerade bei zeitkritischen Ermittlungen eine deutliche Verbesserung. Beispielsweise bei Schusswaffendelikten kann zukünftig auf schnellem Wege geprüft werden, wer welche Waffe legal besitzt.
Mit der zentralen Waffenregistrierung beim Bundesverwaltungsamt Köln kommt die Bundesrepublik einer EU-Richtlinie nach, die verlangt, dass diese Daten bis zum Jahr 2014 zentral verfügbar gemacht werden sollen. Allerdings tritt nur die 1. Stufe des Waffenregisters in Kraft. In einer 2. Stufe sollen in den kommenden zwei Jahren auch die Stationen der einzelnen Waffe dokumentiert werden: Hersteller, Importeure, Händler und die aufeinanderfolgenden Besitzer.
Schätzungsweise gibt es 6 Millionen legale Waffen in Deutschland. Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, begrüßte zwar das Register, warte jedoch auch vor zu hohen Erwartungen. Die Zahl der illegalen Waffen werde auf 10 Millionen geschätzt, sagte er gegenüber der Zeitung Die Welt. Diese bereiten der Polizei die größeren Sorgen. Durch den Wegfall der Grenzen und Grenzkontrollen können illegale Waffen leichter beschafft werden.
 
as
 


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