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Neuauflage der BMEL-Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung

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Drohne im Einsatz für Kitzrettung
Weitere Drohnen-Förderung des BMEL in Höhe von insgesamt drei Millionen Euro für das Jahr 2022. (Symbolbild: Peter Schmitt)

Laut einer aktuellen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wird die Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rehkitzrettung neu aufgelegt. Anträge sind bis zum 1.September 2022 zu stellen.

 

Um den Einsatz der Drohnentechnik und dadurch auch den Tierschutz auf der Wiese und im Stall voranzutreiben, hat das BMEL eine Förderung in Höhe von insgesamt drei Millionen Euro für das Jahr 2022 auf den Weg gebracht.

In den vergangenen Jahren habe sich der Einsatz von Drohnen in Kombination mit Wärmebildtechnik im Bereich der Rehkitzsuche etabliert und bisherigen Erfahrungen nach als mit Abstand effektivste Möglichkeit zur Kitzrettung gezeigt.

Aktuell werden Drohnen in Deutschland allerdings noch nicht flächendeckend eingesetzt. Dies liegt unter anderem an den hohen Anschaffungskosten. In der Vergangenheit hatte das BMEL die Anschaffung von Drohnen für die Rehkitzrettung bereits mit einem einjährigen Förderprogramm unterstützt.

Förderbedingungen:

Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehören. Förderfähig sind Drohnen, die mindestens die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera,
  • Mindestflugzeit von 20 Minuten,
  • Home-Return-Funktion.

Die Förderquote ist auf 60 Prozent der Investitionskosten und die maximale Förderhöhe auf 4.000 Euro pro Drohne festgelegt. Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert. Die Teilnahme an der Fördermaßnahme kann ab dem 25. Juli 2022 bis zum 1. September 2022 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt werden.

Das Antragsportal der BLE ist über www.ble.de/rehkitzrettung heute ab 15 Uhr erreichbar.

Weitere Informationen und den Link zur Antragstellung finden Sie hier: www.bmel.de/rehkitze

 

lb

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