Nach ASP-Funden von infizierten Wildschweinen außerhalb der bisherigen Zonen hat der Freistaat Sachsen seine Restriktionsgebiete erweitert.
Der Freistaat Sachsen hat aufgrund von Nachweisen mit dem Virus der Afrikanischen Schweinepest infiziertem Schwarzwild die Restriktionszonen angepasst. (Foto: Heiko Küverling / Adobe Stock)
Festgestellt wurden zwei ASP-Fälle bei Sauen südlich des Kerngebietes Meißen in der Laußnitzer Heide sowie westlich der Bundesautobahn A13 in der Gemeinde Schönefeld sowie zwei weitere Fälle in der Gemeinde Bernstadt auf dem Eigen sowie in der Gemeinde Herrnhut.
Die neuen Restriktionszonen wurden entsprechend angepasst und per Allgemeinverfügung bekannt gegeben.
- Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den LK Görlitz und Bautzen
- Festlegung der Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) in den LK Bautzen, Meißen und der LH Dresden
- Festlegung der Sperrzone I (Pufferzone) in den LK Bautzen, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der LH Dresden
Das Staatsministerium bittet unter anderem Jagdausübungsberechtigte um die Beachtung der Regelungen und Anordnungen, die innerhalb der jeweiligen Sperrzonen zu beachten sind und die zur Eindämmung und Bekämpfung der Tierseuche nötig sind.
In Sachsen wurden bislang 854 ASP-Fälle bei Wildschweinen festgestellt.
fh