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NRW: Neue ASP-Jagdverordnung erlaubt Nachtzieltechnik

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In Nordrhein-Westfalen ist der Einsatz von Nachtzieltechnik bei der Bejagung von Schwarzwild zukünftig erlaubt.

Wie es in der Verordnung zur Änderung der ASP-Jagdverordnung Nordrhein-Westfalen vom 28. Januar 2021 heißt, „ist die Verwendung von künstlichen Lichtquellen sowie von Nachtsichtaufsätzen und Nachtsichtvorsätzen (Dual-Use-Geräte) für Zielfernrohre, die eine elektronische Verstärkung besitzen, für die Bejagung von Wildschweinen zulässig“.

Merkwürdige Einschränkung bei der Verwendung. Laut der Verordnung ist „eine Schussabgabe nur von erhöhten Ansitzen und auf eine maximale Distanz von 100 Metern zulässig.“

Vorsatzgeräte ermöglichen es, bei Dunkelheit selektiv zu jagen. (Foto: Dirk Waltmann)

Der Landesjagdverband hatte sich beim NRW-Umweltministerium für eine jagdrechtliche Erlaubnis der waffenrechtlich bereits zulässigen Geräte zum ausschließlichen Zweck der Schwarzwildbejagung eingesetzt.

Die Neuregelung tritt am 30. Januar 2021 in Kraft.

fh

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