Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am Mittwoch (13. Oktober 2021) nach mündlicher Verhandlung vier Normenkontrollanträge gegen die Niedersächsische Jagzeitenverordnung abgelehnt, die sich gegen die ganzjährige Schonzeit bei der Blässgans richteten.
Im Zuge der letzten Änderung der Jagzeitenverordnung, die im Januar 2021 in Kraft trat, wurden die Erwartungen, dass die Bläss- und Saatgans wieder eine Jagdzeit bekommen, nicht erfüllt und die Verfahren vor dem OVG bei diesen Gänsearten wieder aktiviert. (Foto: AdobeStock / Manfred Stöber)
In einem Fall ging es zusätzlich auch um die Saatgans, wie die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) mitteilt, die drei dieser Anträge aus den Reihen ihrer Mitglieder unterstützt hat und sich über die Entscheidung des OVG enttäuscht zeigt.
„Neben den vier gestern verhandelten, sind gegen die Jagzeitenverordnung weitere Normenkontrollanträge anhängig, die vom Zentralverband der Jagdgenossenschaft und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN) unterstützt werden“, so die LJN weiter. Auch diese würden sich unter anderem gegen die ganzjährigen Schonzeiten der Bläss- und der Saatgans richten. Die Entscheidungen hier stünden noch aus.
„Wir sind mehr als enttäuscht ob der gestrigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes. Klar ist aber auch, wären wir diesen Weg nicht konsequent gegangen, hätten wir vermutlich auch die zwischenzeitlich erfolgten Ausweitungen der Jagdzeiten bei anderen Wasserfederwildarten so nicht erreicht“, so Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen, in einer ersten Reaktion.
fh