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NRW-Gericht bestätigt: Keine Schalldämpfer für Jäger

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Während es in anderen Bundesländern für Jäger mittlerweile problemlos möglich ist, einen Schalldämpfer für Ihre Jagdwaffe genehmigt zu bekommen, bleiben die Verantwortlichen in Nordrhein Westfalen auf konsequentem Ablehnungs-Kurs.

Erst in der vergangenen Woche wurde diese Marsch-Richtung erneut vom Verwaltungsgericht Münster bestätigt. Wie wn.de berichtet, hatte ein Jäger geklagt, weil ihm die zuständige Behörde die Erlaubnis für einen Schalldämpfer verweigerte. Selbst die Tatsache, dass der Weidmann in der Vergangenheit ein Knalltrauma erlitten hatte, änderte für die Richter nichts. Die Juristen wiesen in Ihrem Urteil darauf hin, dass beispielsweise Kapselgehörschützer ebenfalls für den vom Kläger begehrten Gehörschutz sorgen würden.

ml

Gehörschutz statt Schalldämpfer bei der Jagd
In NRW gilt weiterhin: Gehörschutz statt Schalldämpfer (Foto: Markus Lück)
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