Der Ökologische Jagdverein Niedersachsen-Bremen e. V. (ÖJV-NB) kann ab sofort die Brauchbarkeitsprüfung für Hunde durchführen, die nicht zu einer vom Jagdgebrauchshundeverband e.V. (JGHV) anerkannten Rasse gehören.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) hat hierzu am 24. Juli die Brauchbarkeitsprüfungsordnung für Stöber- und Nachsuchenhunde des Vereins anerkannt.
Bisher führte die Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) durch die Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Jagdgesetz als einziger Verein die Brauchbarkeitsprüfungen durch. Dabei war es Jägern bisher jedoch nicht möglich, eine nicht vom JGHV anerkannte Rasse, bei der Brauchbarkeitsprüfung der LJN vorzustellen, auch wenn sie für den Jagdbetrieb tauglich ist. Dieser Umstand wurde durch diverse Urteile, zuletzt durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 12. März 2020 (AZ 11A4867/18) als rechtlich nicht haltbar bewertet. Der ÖJV-NB werde mit der Vorbereitung der Brauchbarkeitsprüfungen sofort beginnen, heißt es in der Pressemitteilung des Vereins.