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Petition gegen Gebührenpflicht der Hunderegistrierung

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Hundehalter in Niedersachsen halten die geplante kostenpflichtige Registrierung ihrer Hunde für inakzeptabel und wenden sich mit einer Petition an den Präsidenten des niedersächsischen Landtages.

 

Laut dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) sind Hundehalter ab dem 1. Juli 2013 dazu verpflichtet, ihren Hund in einem zentralen Register anzumelden, wobei Gebühren in Höhe von 17,26 Euro für eine Online-Anmeldung bzw. von 27,97 Euro für eine Registrierung per Formular oder telefonisch erhoben werden.
 
Die Petition, die noch bis zum 17. April läuft, richtet sich gegen eine vermeintliche Ungleichbehandlung der Hundebesitzer in Niedersachsen, da mit der Gemeinde Wiefelstede eine Gruppe von Bürgern bis zum 31. März 2013 von der Gebührenpflicht befreit war. Zudem halten es die Initiatoren weder für nachvollziehbar noch vertretbar, zusätzlich zur Hundesteuer eine weitere Gebühr zur Registrierung der Hunde zu entrichten.
So sei es unter anderem fragwürdig, Gebühren und darauf sogar noch Mehrwertsteuern zu erheben für Daten, die über die Hundesteuer bereits erhoben worden seien und die den kommunalen Behörden bereits vorliegen würden. Und auch die Tatsache, dass das Land Niedersachsen für die Schaffung eines neuen Registers ein wirtschaftsorientiertes Privatunternehmen beauftragt hat, stößt auf Unverständnis.
 
fh
 


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