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Rhodesian Ridgeback

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Die als afrikanischer Löwenhund bekannte Rasse darf in Deutschland nicht jagen. Der Landesjagdverband Hessen wehrte sich gegen die Bescheinigung einer Brauchbarkeit. Doch der Hundeführer ließ nicht locker.

Von Armin Liese

Endlich ist es so weit, ich darf mit meinem Hund jagen und nachsuchen“, erklärt mir Stefan Benischke, den ich auf der Terrasse seines Holzhauses treffe. Ein Lächeln der Erleichterung liegt auf seinem Gesicht. Er hat hart gekämpft, und am Ende gewonnen. Bis dahin war es aber ein langer und steiniger Weg, wie er mir berichtet.

Auf meine Frage, warum man sich als Jäger für einen Rhodesian Ridgeback (RR) entscheidet, holt Benischke weit aus:

Bürokratischer Hürdenlauf

„Angefangen hat es bei einem Urlaub in Südafrika. Ich war mit meiner Frau bei Freunden auf einem Weingut. Die Besitzer hatten 4 Hunde. 2 davon bekamen sich in die Wolle, woraufhin die Löwenhund-Dame kurzerhand dazwischen gegangen ist und den Streit beendet hat. Diese Souveränität und Gelassenheit hat uns schwer beeindruckt. Aber zu der Zeit dachten wir nicht über Jagdhunde nach.

Nachdem wir vor 10 Jahren ein Blockhaus in Ortsrandlage gebaut hatten, brauchten wir einen Wachhund für meine Frau. Da kam nur eine Ridgeback-Hündin in Frage. Damals war ich noch kein Jäger. Uns gefiel einfach die Rasse und der gelassene Charakter.

Erst vor 7 Jahren habe ich den Jagdschein gemacht. Mein Schwiegervater hatte einen alten Blase herumliegen, in dem ich bei Familienfeiern gerne schmökerte. Aus Schmökern wuchs Interesse, aus Interesse Passion.

Vom Wachhund zum Jagdhund

Stefan Benischke bei der Nachsuche: Endlich darf er mit seiner Hündin arbeiten (Fotos: Armin Liese)

Der eigentliche Auslöser, dass ich aus unserer Nala einen Jagdhund für die Nachsuche formen wollte, war ein beschossener Fuchs, der abging. Der Revierpächter kam mit seinem Teckel zur Kontrolle. Nachdem er abends erfolglos gesucht hatte, fuhr ich am nächsten Tag mit der damals 2-jährigen Nala zum Ort des Geschehens.

Zuerst versuchten wir nochmals mit dem Teckel unser Glück, jedoch ohne Erfolg. Kurzentschlossen ließ ich meine Ridgeback-Hündin ran. Nach kurzer freier Suche verwies sie mir einige Tropfen Schweiß, und marschierte dann 100 Meter schnurgerade zum verendeten Fuchs.

Nachdem ich meiner Frau davon berichtet hatte, erzählte Sie mir von einer jagdlichen Leistungsabteilung des Klub ELSA (Zuchtverein der RR). Angespornt von der erfolgreichen Suche meldete sie mich sofort zu einem Lehrgang im Harz an. Dieser Kurs bereitet Hund und Führer auf die Nachsuchenarbeit vor.

Das Fazit des Prüfungsleiters war hart: Hund genial, Führer hat keine Ahnung. Diese Aussage konnte ich so nicht auf mir sitzen lassen, und ich begann jedes Wochenende mit dem Fährtenschuh zu üben. Langsam lernte ich meinen Hund zu lesen, und wir wurden ein Gespann.

Nach etlichen Übungseinheiten meldete ich uns zur 600-Meter-Prüfung, getreten mit dem Fährtenschuh und mit 200 ml Schweiß für Tropfbetten und Verweiserpunkte. Nach unserem Bestehen war ich der Meinung, dass wir nun ein brauchbares Gespann für die Schweißarbeit seien und beantragte beim LJV Hessen die Urkunde.

LJV: konservativ und verschlossen

Dieser lehnte mein Gesuch ab. Begründung: Der Rhodesian Ridgeback ist laut JGHV keine Jagdhunderasse. Unverständlich für mich, da er laut FCI mit dem Hannoverschen Schweißhund derselben Gruppe zugeordnet wird.

Außerdem weiche (laut Ministerium) die hessische Prüfungsordnung mit einer 400-Meter-Schweißfährte und 100 ml Schweiß von den Anforderungen des Klub ELSA ab.

Der Kampf um die Anerkennung begann am 12. August 2010 und dauerte 14 Monate. Auf Druck des Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz stellte der LJV Hessen die Urkunde über die Brauchbarkeit doch noch aus.

Nach meinem persönlichen Erfolg habe ich den Klub ELSA um einen generellen Antrag gebeten, so dass alle nach Vereinsvorschriften geprüften RR auch als brauchbare Jagdhunde anerkannt werden. Diesen Antrag hat das hessische Ministerium im Dezember 2012 abgesegnet. Weitere Anerkennungen in anderen Bundesländern sind beantragt.“

Kleiner Tipp für alle Hundeführer mit ähnlichen Problemen: „Der JGHV ist kein Ansprechpartner, der LJV Hessen verschlossen und konservativ. Lediglich das Ministerium ist offen. Dort sollten die Anträge eingehen.“

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