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Rotmilan gegen Windpark

1928

Im Landkreis Göttingen sind die Pläne für einen Windpark auf einem von Rotmilanen zur Jagd genutzten Areal, gescheitert.

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Göttingen bestätigt, wonach die bis zu 200 Meter hohen Windkraftanlagen nicht gebaut werden dürfen. Diese wären eine nachhaltige Störung für den Lebensraum der Raubvögel, wie nwzonline.de berichtet.

tf

Um eine Gefährdung der geschützten Greifvögel auszuschließen, liegen die Pläne für einen Windpark erst mal auf Eis
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