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Schleswig-Holstein: Gehörschutz reicht

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Jäger in Schleswig-Holstein bekommen keine Schalldämpfer genehmigt. Das geht aus einem Schreiben des Innenministeriums an die Waffenbehörden hervor.

 

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In Schleswig-Holstein bleibt die Nutzung von Schalldämpfern ausschließlich Berufsjägern und Förstern vorbehalten (Foto: Peter Diekmann)
Demnach darf ausschließlich Berufsjägern und Förstern die Nutzung von Flüstertüten erlaubt werden. Das Innenministerium wertet den Schutz der Ohren als nachrangig. Wichtiger sei es, weniger Waffenteile in Umlauf zu bringen. Ein Gehörschutz reiche aus. Der Landesjagdverband versteht diese Entscheidung nicht. Er erwägt rechtliche Schritte. Dafür ist allerdings eine betroffene Privatperson nötig.
sj
 


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