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Schonzeitaufhebung in NRW

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Zu hohe Schwarzwildbestände, immense Wildschäden und jetzt auch noch die Afrikanische Schweinepest vor der Tür.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat vor diesem Hintergrund heute per Erlass die Möglichkeit der landesweiten Schonzeitaufhebung für Überläufer mitgeteilt. Ziel ist ein Reduktionsabschuss und eine Verringerung des Risikos einer Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP).

Überläufer-Erlass in NRW
NRW-Erlass: Keine Schonzeit mehr für Überläufer (Foto: Shutterstock)

Die unteren Jagdbehörden werden darum gebeten, die Schonzeit in ihren Zuständigkeitsbereich „mit sofortiger Wirkung bis zum 31. März 2018“ aufzuheben. Die Schonzeit für Überläufer wäre somit ab sofort in gesamt NRW aufgehoben.

Ferner soll der Landesbetrieb Wald und Holz NRW auf die Erhebung von Entgelten für die Bejagung von Frischlingen und Überläufern verzichten.

fh

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