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SH: Jäger sind unzufrieden

2026

Vergangene Woche veröffentlichte das MELUND die neue Regelung für den Problemwolf. Demnach soll ausschließlich die sehr eingeschränkte Gruppe von Jagdausübungsberechtigten in den Kreisen Pinneberg, Segeberg und Steinburg bei der Erlegung des Wolfes „GW924m“ helfen, so der Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV) in einer Pressemeldung von heute.

Die Ausnahmeregelung greife jedoch zu kurz. „Ohnehin war die Einbindung des Verbandes und der Jägerschaft im Vorfeld nicht ausreichend“, so Wolfgang Heins, Präsident des LJV. Wesentliche Punkte würden in der kürzlich veröffentlichten Allgemeinverfügung nicht berücksichtigt.

Für den Präsidenten des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein sei eines klar: „Wenn wir helfen sollen, dann auch zu unseren Bedingungen!“.

Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e.V. (Foto: Falk Haacker)

Der Verband der Jägerinnen und Jäger fordere die Einbeziehung aller örtlichen Jagdscheininhaber, um die dringend notwendige Entlastung der Weidetierhalter vor Ort zu erreichen. Außerdem fordere die Landesjägerschaft die Zusicherung von Rechtssicherheit sowie die finanzielle Freistellung bei eventuellen Klage- bzw. Strafrechtsverfahren im Sinne eines umfassenden Rechtsschutzes. Zusätzlich sei absolute Anonymität für die Jägerinnen und Jäger unverzichtbar. „Wozu soll es gut sein, im Erfolgsfall den Ort und den Namen des Erlegers aktenkundig zu machen? Hauptsache ist doch, dass das Problem gelöst ist!“, so Wolfgang Heins weiter.

„Unsicherheit und Unzufriedenheit sind keine hilfreichen Partner in Anbetracht der Aufgaben, die der Jägerschaft seitens der Behörden gestellt werden“, ergänzt Wolfgang Heins. Die angestrebte Erlegung des Problemwolfes sei nur ein Zwischenschritt im Hinblick auf ein aktives Wolfsmanagement, wie es der LJV seit fast einem Jahr fordere. Fragen nach der für Schleswig-Holstein akzeptablen Anzahl von Wölfen sowie nach der örtlichen Verträglichkeit, wie etwa beim Deichschutz, seien politisch zu klären. Ansonsten drohe zukünftig ein vermehrter Akzeptanzverlust in Bezug auf das Überleben großer Beutegreifer in unserer Kulturlandschaft und insbesondere im ländlichen Raum.

„GW924m“ habe in Vergangenheit mehrfach Nutztiere gerissen, die von entsprechenden Schutzzäunen umgeben gewesen seien. Mit der Erlegung des Wolfes solle verhindert werden, dass der Wolf sein Verhalten an seine Nachkommen weitergibt. Im Zuge der vom MELUND geplanten Allgemeinverfügung sei es zu einer Verbändeanhörung gekommen. Der Landesjagdverband habe zu der geplanten Anhörung als betroffener Verband eine Stellungnahme eingereicht, die nicht ausreichend berücksichtigt worden sei.

PM/fh

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