ANZEIGE

Jagdgenossen: keine Jagdpacht an Straßenverwaltung!

3441


Bei der diesjährigen Mitglieder-Versammlung des Zentralverbandes der Jagd-Genossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V (ZJEN) standen die finanziellen Begehrlichkeiten der Landes-Straßenverwaltung im Mittelpunkt.

Peter Brade

Gehören Straßen zur jagdbaren Fläche eines Reviers, für die dann auch noch Jagdpachtanteile auszuzahlen wären? Die niedersächsische Straßenbau-Verwaltung hat in letzter Zeit wiederholt versucht, bei den Jagdgenossenschaften Jagdpachtanteile einzufordern.
In seinem Gastvortrag nahm Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) zu diesem Punkt Stellung. Danach gehörten Bundes- und Landesstraßen nach dem Jagdgesetz zu den jagdbaren Flächen und die Straßenbauverwaltung sei damit zwangsläufig Mitglied der Jagdgenossenschaften mit Anspruch auf einen entsprechenden Anteil an den Jagdpachterlösen.
Wulff offerierte den über 1 000 in Fallingbostel versammelten ZJEN-Mitgliedern einen Kompromiss-Vorschlag seiner beiden Fachressorts (Wirtschafts- und Finanzministerium). Danach müsse das Land zwar grundsätzlich an der Auszahlung seines Pachtanteils festhalten, aber sowohl Bund als auch Land wollen darauf verzichten, wenn man die Jagdpacht zu gemeinnützigen Zwecken verwende.
Nur in den Fällen, wo die Jagdpacht an die Grundeigentümer nach ihren Flächenanteilen ausgezahlt werde, verlangten Bund und Land eine Auszahlung, sofern Kleinbetragsgrenzen nicht unterschritten würden.
Der Ministerpräsident stellte jedoch in Aussicht, zu prüfen, ob Niedersachsen eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel der Änderung der entsprechenden bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen auf den Weg bringen könne.
In seinem Vortrag ging Wulff auch auf die Förderalismusreform ein. Nach den Ergebnissen der Koalitionsarbeitsgruppe behalte der Bund zwar die Kompetenz, für das Jagdrecht Regelungen zu treffen, die Länder könnten jedoch davon abweichen und eigene Regelungen treffen, müssten es aber nicht. Eine Zersplitterung des Rechts befürchtet der Ministerpräsident nicht.
Ebenso sei nicht zu befürchten, dass das Jagdrecht dem Naturschutzrecht untergeordnet würde, da der Bund künftig nur noch Grundsätze des Naturschutzrechts allein regeln könne. Zum Schluss gab sich Wulff zuversichtlich, mit den Beschlüssen der Föderalismusreform gut leben zu können.  
 
-wex-
Peter Brade

ANZEIGE
Aboangebot