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Strafbefehl abgelehnt: Amtsgericht verurteilt Unglücksschützen

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Nach einem tödlichen Jagdunfall bei einer Treibjagd im Landkreis Kitzingen (Bayern) Anfang 2022 hat das Amtsgericht Kitzingen den Unglücksschützen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt.

(Symbolbild: LIGHTFIELD STUDIOS/ AdobeStock)

Der 33-Jährige hatte Anfang Januar 2022 bei einer Treibjagd im Landkreis Kitzingen vom Hochsitz aus einen Schuss auf ein Reh abgegeben. Das Projektil prallte vom gefrorenen Boden ab und flog Richtung Nachbarkanzel weiter. Für das 78-jährige Opfer kam jede Hilfe zu spät.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg beantragte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 70 Euro. Das Amtsgericht Kitzingen hatte daraufhin wie beantragt einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erlassen. Dagegen legte der Anwalt des Unglücksschützen Einspruch ein, weshalb es jetzt zur Hauptverhandlung kam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

fh

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