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Strafbefehl gegen den Burladinger Jäger

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Die Staatsanwaltschaft Hechingen würdigt das Verhalten eines Burladinger Jägers, der einen Hund hinter seinem Auto her geschleift haben soll, als Tierquälerei. Eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro und ein Fahrverbot von 2 Monaten wurde beantragt.

 

Der Beschuldigte soll im Dezember den freilaufenden Golden Retriever im Wald bei Burladingen (Baden-Württemberg) aufgegriffen und an sein Auto geleint haben. Mit dem angebundenen Tier soll er etwa 1 Kilometer durch Burladingen gefahren sein. Der Hund wurde dabei anscheinend über hunderte Meter mitgeschleift und erlitt schwere Verletzungen. (siehe DJZ-Meldung)
 
Dieses Verhalten würdigt die Staatsanwaltschaft als quälerische und rohe Misshandlung von Tieren. Eine Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro und ein Fahrverbot von 2 Monaten wurde beantragt.
 
Der Beschuldigte hat die Möglichkeit, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen. In diesem Fall würde der Fall vor dem Amtsgericht Hechingen verhandelt werden.
 
as
 


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