Den Mufflons des Teutoburger Waldes (NRW) droht nach einem Urteil des OVG Münster nun der Totalabschuss.
Geklagt hatte eine Stiftung, die einen Wirtschaftswald am Nordhang des Teutoburger Waldes unterhält. Die in diesem Bereich seit den 1960er Jahren angesiedelten Wildschafe seien laut Klägerin in ihrem Wald durch Verbiss und Schälen von Baumrinden für unzumutbare Wildschäden verantwortlich. Dieser Klage gab das Oberverwaltungsgericht am Freitag statt. Zuvor wurde ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt, nach dem der bereits 2012 erklagte Abschussplan die Ansprüche der Klägerin auf den Schutz vor Wildschäden nicht hinreichend erfülle.
Eine Petition kämpft um den Erhalt des Bielefelder Rudels. Hier können Sie sich eintragen. Foto: Silvio Heidler
Darüber hinaus seien Maßnahmen wie eine weitere Verkleinerung des Rudels oder Schutzmaßnahmen für die Bäume nicht zielführend oder unwirtschaftlich. Das Gericht ordnete daraufhin den Abschuss des kompletten Rudels an. Eine Revision wurde vom Senat nicht zugelassen. Allerdings könnte das Rudel durch eine Nichtzulassungsbeschwerde doch noch gerettet werden, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheiden muss.
me