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Tödlicher Jagdunfall: Freispruch für Jägerin

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Das Amtsgericht Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) hat eine 22-Jährige Jägerin, die nach einem tödlichen Jagdunfall vor Gericht stand, nun freigesprochen.

Bei einer Drückjagd im Oktober 2017 war ein 81-Jähriger Weidmann ums Leben gekommen. Er wurde durch ein Geschoss tödlich am Kopf verletzt. In Folge dieses Vorfalls musste sich eine junge Jägerin vor Gericht verantworten. Ihr wurde vorgeworfen, bei einem Schuss auf einen Hirsch nicht auf ausreichenden Kugelfang geachtet zu haben und so den Unfall verursacht zu haben. Die Angeklagte bestritt den Vorwurf. Ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger konnte nicht nachweisen, dass das tödliche Geschoss aus der Waffe der Frau abgefeuert wurde. Aufgrund der fehlenden Beweise wurde sie freigesprochen.

me

Fünf Verhandlungstage hatte das Amtsgericht Quedlinburg angesetzt. (Symbolbild: Succo/Pixabay)
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