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Tollwut-Monitoring Rheinland-Pfalz

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Ist der Tollwut-Virus noch in der Wildtierpopulation vorhanden? – Diese Frage soll durch ein landesweites Monitoring geklärt werden. Verendete oder erlegte kranke, verhaltensgestörte, abgekommene oder sonst auffällige Füchse, Marderhunde sowie Waschbären müssen daher zur weiteren Untersuchung an das Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz geschickt werden.

 

Jagdausübungsberechtigte in der Rheinland-Pfalz sind seit 2011 verpflichtet (§ 3a Tollwut-Verordnung), im Rahmen des Tollwut-Monitorings alle Indikatortiere dem LUA in Koblenz zuzuleiten. Das Monitoring gilt landesweit und unabhängig vom Alter der genannten drei Wildarten. Auch sonstige tollwutverdächtige Haus- und Wildtiere sind an das LUA zur Abklärung des Seuchenverdachtes einzusenden.
 
Für die Untersuchung ist der gesamte Wildkörper im Balg einzusenden und ein Begleitschein.pdf mit weiteren Angaben zu Abschussort/Fundort, Datum, Wildart und Verhalten vor dem Erlegen mitzuteilen. Vom Untersuchungsergebnis werden der Einsender und der zuständige Kreis unterrichtet. Die Kosten der Untersuchung trägt das Land. Dem Jagdausübungsberechtigten wird je Indikatortier eine pauschale Aufwandtsentschädigung in Höhe von 50 Euro bezahlt. Die Entschädigungsfähigkeit gilt maximal für vier Wochen nach dem Auffinden oder Erlegen. Im Falle einer direkten Anlieferung des Wildkörpers an das LUA sollte der Jagdausübungsberechtigte die zuständige Behörde darüber in Kenntnis setzen. Das LUA entscheidet zeitnah, gemäß der oben genannten Kriterien über die Entschädigungsfähigkeit der Indikatortiere. Die Kreise erhalten vom LUA parallel einen Abdruck des Anerkennungsbescheides.
 
Landesuntersuchungsamt, Institut für Tierseuchendiagnostik, Blücherstr. 34, 56073 Koblenz
as
 


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