Bei einem Frischling, der im Raum Langerwehe erlegt worden war, wurde im Rahmen der Routineuntersuchung auf Trichinen ein massiver Befall von „Trichinella spiralis“ festgestellt.
Trichinen sind auch für Menschen gefährlich. Durch den Verzehr von infiziertem Wildbret kann es zu einer sogenannten „Trichinose“ kommen. Je nach Infektionsgrad können dadurch mehr oder weniger starke Muskel- oder Gelenkschmerzen auftreten, die ohne rechtzeitige Behandlung lebenslang anhalten können. In Einzelfällen kann diese Krankheit sogar zum Tode führen. Ein positiver Befund führt daher immer zur Vernichtung des Wildköroers. Die Trichinenuntersuchung ist in Deutschland seit 1937 gesetzlich vorgeschrieben. Alle erlegten Wildschweine unterliegen der Untersuchungspflicht, genauso wie alle geschlachteten Hausschweine und Schlachtpferde.
Das Veterinäramt in Düren nimmt den Befund zum Anlass, insbesondere die Jägerschaft nochmals dafür zu sensibilisieren, wie wichtig die Trichinenuntersuchung nach wie vor ist. Eine Nicht-Beachtung der Untersuchungspflicht ist aufgrund der Gefährlichkeit des Parasiten deshalb auch ein Straftatbestand. Wird der unbedingten Sorgfaltspflicht nachgekommen, besteht für den Verbraucher allerdings keine Gefahr, er kann das Fleisch bedenkenlos verzehren. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz untersucht jährlich etwa 40.000 Proben auf Trichinen.
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