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Überbewertung eines Einzelfalls

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Ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, in dem in einem aktuellen Urteil die Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft ausgeschlossen wurde, sorgt derzeit für Verwirrung.

 

In Zeitungsmeldungen ist die Rede davon, dass damit die Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft ausgehebelt sei. Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) stellt klar: Die Entscheidung ist lediglich eine vorläufige Regelung eines Einzelfalles. Die Entscheidung beziehe sich nur auf ein Grundstück von 0,78 Hektar Fläche. „Wir müssen zunächst einmal die Entscheidung des Bundestages abwarten“, so DJV-Präsidiumsmitglied Dr. Dieter Deuschle.
 
Jagdbehörden stellen derzeit bundesweit Anträge zurück, um die Änderung des Bundesjagdgesetzes abzuwarten. In solchen Fällen kann der Grundstückseigentümer auch keine gerichtliche Entscheidung beantragen. Erst nach der beabsichtigten Änderung des Bundesjagdgesetzes können örtliche Jagdbehörden auf der dann gültigen gesetzlichen Grundlage Entscheidungen treffen. Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene ist bereits weit fortgeschritten: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzentwurf keine grundsätzlichen Vorbehalte geäußert. Derzeit wird der Gesetzentwurf im Bundestag beraten.
 
Die Anordnung aus Bayern hat keine Auswirkungen auf laufende Anträge von Grundeigentümern, die ebenfalls die Jagd auf ihrem Grundstück untersagen wollen, stellt der DJV klar. In seinem Beschluss hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof deutlich gemacht, dass er einer Entscheidung des Bundestages nicht vorgreifen könne und wolle.
 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat übrigens die Pflichtmitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft als solche für vereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklärt. Lediglich die Pflicht, eine Bejagung zu dulden, hat der EGMR als unverhältnismäßigen Eigentumseingriff angesehen, weil die Gewissensentscheidung des Grundstückseigentümers nicht beachtet wird. Der Schutz von Nachbarn vor Wildschäden oder die Bekämpfung von Tierseuchen werden dabei nicht außen vor gelassen.
 
as/PM DJV
 


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