Das neue Verpackungsgesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, bringt auch für einige Jäger neue Pflichten mit sich, so der Deutsche Jagdverband in einer Mitteilung.
Aktuell bestehe noch erhebliche Unsicherheit darüber, wer von dem Gesetz betroffen sei. Nach einer vorläufigen Einschätzung dürften viele Jäger, die Wildbret verpackt, etwa vakuumiert, verkaufen, nicht in den Anwendungsbereich fallen, da sie nicht „gewerbsmäßig“ handeln würden. Der DJV habe einen Verpackungsrechtsexperten beauftragt, hierzu ein belastbares Gutachten zu erstellen. Das Gutachten werde voraussichtlich Ende November vorliegen.
Das neue Verpackungsgesetz sorgt für Verwirrung (Foto: Markus Lück)
Bis dahin sollten Jäger mit der Registrierung beim Verpackungsregister noch abwarten. Der DJV hat unterdessen ein erstes Frage-Antwort-Papier zum Thema (pdf-Datei) veröffentlicht. Es werde ergänzt, wenn die noch offenen rechtlichen Einzelheiten geklärt seien.
Das Verpackungsgesetz löse zum 1. Januar 2019 die bislang geltende Verpackungsverordnung ab. Neu sei unter anderem eine Registrierungspflicht für Hersteller von verpackten Produkten. Diese müssten sich, wie bisher, an einem „dualen System“ zur Entsorgung der Verpackung beteiligen. Die Regelung gelte jedoch nur für das „gewerbsmäßige“ Inverkehrbringen. Unter welchen Umständen auch Jäger davon betroffen seien, sei noch Gegenstand einer juristischen Prüfung.
PM/fh