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Urteil im Luchs-Prozess

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Ein 53 Jahre alter Jäger wurde gestern vom Amtsgericht Cham (Bayern) zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt

Foto: skeeze/Pixabay

Vor vier Jahren wurden im Bayrischen Wald vier abgetrennte Luchspfoten gefunden. Der Tatverdächtige konnte nun verurteilt werden. Bei ihm wurden Pfoten und Luchsohren in der Wohnung sichergestellt. Außerdem wurde eine Lebendfalle entdeckt. Die Tötung der Raubkatzen konnte ihm jedoch nicht nachgewiesen werden. Der Weidmann wurde zu 120 Tagessätzen á 25 Euro verurteilt, ist damit vorbestraft und verliert seinen Jagdschein.

Mt

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