Die tödlichen Schüsse eines Jägers auf einen Mitjäger wurden als Notwehr eingestuft.
Die Richter am Landgericht Erfurt (Thüringen) haben den Angeklagten zu 9 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wie thueringer-allgemeine.de berichtet. Das Opfer selbst habe mit einer Waffe hantiert, womit die Schüsse des Angeklagten gerechtfertigt werden. Er habe den Jäger nach der Tat mit 4 Schüssen verletzt zurückgelassen, daher wird sein Handeln vom Gericht als unterlassen Hilfeleistung bewertet.
Der Richter hatte den Angeklagten im 1. Verfahren, im Jahre 2013, zu einer Haftstrafe von 3 Jahren verurteilt. Der BGH hatte den Fall an das Landgericht zurückverwiesen.
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Das Urteil muss noch nicht endgültig sein. Sowohl die Tochter des Getöteten, als Nebenklägerin, als auch die Staatsanwaltschaft werden aller Wahrscheinlichkeit nach nochmals in Berufung gehen.
sl