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Verbot von Halbautomaten?

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Mitte Januar wurde durch die Bundestagsfraktion „Die Grünen“ ein Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes im Bundestag vorgelegt. Dieser sieht vor, kriegswaffenähnliche halbautomatische Waffen zu verbieten und die Definition des waffenrechtlichen Begriffs „Anscheinswaffe“ zu ändern.

 

Stellvertretend für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte sich Wolfgang Wieland. Er sieht Halbautomaten für Jagd und Sport nicht geeignet, denn „sie wurden als vollautomatische Kriegswaffen entwickelt“ und sind „nicht auf besonders präzises Schießen ausgelegt“. Wieland sieht diese „Mordgeräte“ nicht als „Sportgeräte“ und fordern daher, diese auf die Liste der verbotenen Waffen zu stellen.
Frank Tempel (Die Linke) schließt sich den Grünen an: „Je weniger Waffen im Umlauf sind, desto besser ist es für die gesamte Gesellschaft.“
Serkan Tören (FDP) hat „Zweifel, ob hier ein tauglicher Änderungsentwurf zur Verschärfung des Waffengesetzes zum Schutz von Leib und Leben vorgelegt worden ist“. Tören lehnt „dieses Gängeln von Bürgern ohne einen echten Sicherheitsgewinn ab.
Auch Gabriele Fograscher (SPD) ist skeptisch. „Vorschläge, die in der Praxis, in der Realität tatsächlich mehr Sicherheit bringen, werden wir unterstützen. Ich sage für die SPD-Bundestagsfraktion zu, dass wir ergebnisoffen in Verhandlungen über Änderungen des Waffenrechts gehen“, so Frograscher. Sie weist auf die bereits im November 2011 im Bundesrat verabschiedete „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz“ hin und das nationale Waffenregister, welches bis Ende dieses Jahres kommen soll. „Auf der Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder im Dezember 2011 hat eine Expertengruppe „Evaluierung Waffenrecht“ einen nicht für die Öffentlichkeit bestimmten Bericht vorgelegt. Die Innenminister wollen nun prüfen, ob sich daraus Handlungsbedarf ergibt“, berichtet Frograscher.
 
Stephan Mayer (CDU/CSU) sieht in der Neuregelung „einen Mehrwert für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gegeben“. Wie sein Parteikollege Günter Lach (CDU/CSU) setzt er auf „eine besserte Vernetzung und einen besseren Informationsaustausch zwischen den einzelnen Sicherheitsbehörden“, um Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Mayer erinnert auch, dass „es die damalige rot-grüne Bundesregierung war, die mit dem Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts 2002 eine bis dahin bestehende Verbotsregelung für halbautomatische Schusswaffen, die Kriegswaffen nachgebildet sind, aufgehoben hat“.
 
Der Gesetzesvorschlag wurde zur weiteren Beratung an den Innen-, Sport- und  Rechtsausschuss sowie den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
 
Inzwischen wurde eine E-Petition beim Deutschen Bundestag gegen diesen Gesetzentwurf eingereicht:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3Bsa%3Ddetails%3Bpetition%3D21204
 
 
as
Quelle: liberales-waffenrecht.de
 „Verbot von halbautomatischen Waffen und Verschärfung bzw. Neuordnung des Verbotes von Anscheinswaffen (§42a WaffG) “ (Drucksache 17/7732)
 


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